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Förderprogramme

 

Bad Dürrenberg Lebendige Zentren 
Programmjahr 2023

 

Die Maßnahme Bad Dürrenberg Vernetzung Ortsteile Bad Dürrenberg wird durch das Programm „Lebendige Zentren“ der Städtebauförderung gefördert.

 

Gefördert durch:

 Logo_Lebendige_Zentren 

 

Im Rahmen des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ hat die Stadt Bad Dürrenberg den Zuwendungsbescheid des Landesverwaltungsamtes für das Programmjahr 2023 für die nachstehenden Maßnahmen erhalten. Diese Maßnahmen werden anteilig gefördert durch Bund, Land und die Stadt Bad Dürrenberg.

 

Maßnahme 1: Erschließungsmaßnahme Bahnhofstraße - Straßenbegleitgrün
Kosten der Einzelmaßnahme: 49.995,00 €


Maßnahme 2:     Erschließungsmaßnahme Hauptstraße - Straßenbegleitgrün
Kosten der Einzelmaßnahme: 24.990,00 €


Maßnahme 3:     Weiterführung der Maßnahme „Böschungs- und Mauerwerkssicherung Fährstraße im Anschluss an das Borlachensemble“
Kosten der Einzelmaßnahme: 49.995,00 €


Maßnahme 4:     Betreuung der Maßnahme
Kosten der Einzelmaßnahme: 6.600,00 €


Maßnahme 5:     Öffentlichkeitsarbeit
Kosten der Einzelmaßnahme: 990,00 €

 

Die Gesamtkosten der Einzelmaßnahmen für das Programmjahr 2023 belaufen sich auf 132.570,00 €.

 


Maßnahmen im Rahmen der Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten – Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER)

 

Im Rahmen des o. a. Förderprogramms wird in der Stadt Bad Dürrenberg folgende Maßnahme durchgeführt:

 

Neubau eines Weinpavillons im Kurpark

 

Das Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 – 2020 (EPLR) gemäß der Maßnahme „Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER (CLLD)“ unter dem Schwerpunktbereich „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt gewährt.

 

Das Projekt dient der Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur. Im Rahmen des o. a. Programms beteiligt sich der Europäische Landwirtschaftsfons für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) mit bis zu 90 % von den zuwendungsfähigen öffentlichen Ausgaben.

 

Der Bewilligungszeitraum wird vom 26.04.2022 bis 30.06.2023 festgelegt.

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Maßnahmen im Rahmen der Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten – Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER)

 

Im Rahmen des o. a. Förderprogramms wird in der Stadt Bad Dürrenberg folgende Maßnahme durchgeführt:

 

Errichtung der Themengärten Gesundheit und Wohlbefinden / Neuinszenierung des Schachbrettes im Kurpark

 

Das Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 – 2020 (EPLR) gemäß der Maßnahme „Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER (CLLD)“ unter dem Schwerpunktbereich „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt gewährt.

 

Das Projekt dient der Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur. Im Rahmen des o. a. Programms beteiligt sich der Europäische Landwirtschaftsfons für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) mit bis zu 90 % von den zuwendungsfähigen öffentlichen Ausgaben.

 

Der Bewilligungszeitraum wird vom 26.04.2022 bis 30.06.2023 festgelegt.

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Maßnahmen im Rahmen der Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten – Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER)

 

Im Rahmen des o. a. Förderprogramms wird in der Stadt Bad Dürrenberg folgende Maßnahme durchgeführt:

 

Herstellung von Pflanzflächen (Staudendreieck) für die Sonderpflanzungen zum Schwerpunkt „Bartiris Bad Dürrenberg und Solegold“ sowie Sanierung der Staudenfläche am Apothekerberg


Das Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 – 2020 (EPLR) gemäß der Maßnahme „Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER (CLLD)“ unter dem Schwerpunktbereich „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt gewährt.

 

Das Projekt dient der Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur. Im Rahmen des o. a. Programms beteiligt sich der Europäische Landwirtschaftsfons für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) mit bis zu 90 % von den zuwendungsfähigen öffentlichen Ausgaben.

 

Der Bewilligungszeitraum wird vom 26.04.2022 bis 30.06.2023 festgelegt.

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Maßnahmen im Rahmen der Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten – Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER)

 

Im Rahmen des o. a. Förderprogramms wird in der Stadt Bad Dürrenberg folgende Maßnahme durchgeführt:

 

Infoleitsystem – Erarbeitung und Umsetzung eines crossmedialen Konzeptes für ein touristisches Informations- und Leitsystem


Das Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 – 2020 (EPLR) gemäß der Maßnahme „Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER (CLLD)“ unter dem Schwerpunktbereich „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt gewährt.

 

Das Projekt dient der Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur. Im Rahmen des o. a. Programms beteiligt sich der Europäische Landwirtschaftsfons für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) mit bis zu 90 % von den zuwendungsfähigen öffentlichen Ausgaben.

 

Der Bewilligungszeitraum wird vom 26.04.2022 bis 30.06.2023 festgelegt.

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Maßnahmen im Rahmen der Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten – Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER)

 

Im Rahmen des o. a. Förderprogramms wird in der Stadt Bad Dürrenberg folgende Maßnahme durchgeführt:

 

Errichtung einer Freiluftbibliothek mit Sitzgelegenheiten


Das Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 – 2020 (EPLR) gemäß der Maßnahme „Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER (CLLD)“ unter dem Schwerpunktbereich „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt gewährt.

 

Das Projekt dient der Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur. Im Rahmen des o. a. Programms beteiligt sich der Europäische Landwirtschaftsfons für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) mit bis zu 90 % von den zuwendungsfähigen öffentlichen Ausgaben.

 

Der Bewilligungszeitraum wird vom 26.04.2022 bis 30.06.2023 festgelegt.

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Maßnahmen im Rahmen der Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten – Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER)

 

Im Rahmen des o. a. Förderprogramms wird in der Stadt Bad Dürrenberg folgende Maßnahme durchgeführt:

 

Errichtung eines Biodiversitätspfades im Kurpark

 

Das Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 – 2020 (EPLR) gemäß der Maßnahme „Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER (CLLD)“ unter dem Schwerpunktbereich „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt gewährt.

 

Das Projekt dient der Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur. Im Rahmen des o. a. Programms beteiligt sich der Europäische Landwirtschaftsfons für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) mit bis zu 90 % von den zuwendungsfähigen öffentlichen Ausgaben.

 

Der Bewilligungszeitraum wird vom 26.04.2022 bis 30.06.2023 festgelegt.

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Maßnahmen im Rahmen der Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten – Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER)

 

Im Rahmen des o. a. Förderprogramms wird in der Stadt Bad Dürrenberg folgende Maßnahme durchgeführt:

 

Ausstattung des Kurparks mit teilweise nicht ortsfestem Mobiliar für das gesamte Landesgartenschaugelände


Das Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 – 2020 (EPLR) gemäß der Maßnahme „Unterstützung für die lokale Entwicklung LEADER (CLLD)“ unter dem Schwerpunktbereich „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Landes Sachsen-Anhalt gewährt.

 

Das Projekt dient der Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur. Im Rahmen des o. a. Programms beteiligt sich der Europäische Landwirtschaftsfons für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) mit bis zu 90 % von den zuwendungsfähigen öffentlichen Ausgaben.

 

Der Bewilligungszeitraum wird vom 26.04.2022 bis 30.06.2023 festgelegt.

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Maßnahmen im Rahmen der Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten – Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien (LEADER)

 

Im Rahmen des o. a. Förderprogramms werden in der Stadt Bad Dürrenberg folgende Maßnahmen durchgeführt:

  • Aufstellung eines Autobahn-Hinweisschildes auf der Autobahn A9

  • Aufstellen einer Wanderhütte am Saaleradweg – Bereich Persebach

  • Aufstellen von Schildern im Rahmen des Naturlehrpfades an der Saale - Bereich Persebach

 

Das Projekt dient der Weiterentwicklung der touristischen Infrastruktur. Im Rahmen des o. a. Programms beteiligt sich der Europäische Landwirtschaftsfons für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) mit bis zu 90 % von den zuwendungsfähigen öffentlichen Ausgaben.


Der Bewilligungszeitraum wird vom 23.02.2022 bis 31.10.2022 festgelegt.

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Bad Dürrenberg Lebendige Zentren -
Programmjahr 2022

 

Die Maßnahme Bad Dürrenberg Vernetzung Ortsteile Bad Dürrenberg wird durch das Programm „Lebendige Zentren“ der Städtebauförderung gefördert.

 

Gefördert durch:

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Im Rahmen des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ hat die Stadt Bad Dürrenberg den Zuwendungsbescheid des Landesverwaltungsamtes für das Programmjahr 2022 für die nachstehenden Maßnahmen erhalten. Diese Maßnahmen werden anteilig gefördert durch Bund, Land und die Stadt Bad Dürrenberg. 

 

Maßnahme 1: Errichtung einer Pergola am Kiosk Meller Tor 
Kosten der Einzelmaßnahme: 33.000,00 €


Maßnahme 2: Böschungs- und Mauerwerkssicherung im Anschluss an das Borlachensemble
Kosten der Einzelmaßnahme: 300.000,00 €


Maßnahme 3: Betreuungsaufwendungen
Kosten der Einzelmaßnahme: 35.100,00 €


Maßnahme 4: Öffentlichkeitsarbeit
Kosten der Einzelmaßnahme: 3.000,00 €


Maßnahme 5: Wiederherstellung des Parkcharakters des historischen 1. Kurparks Bad Dürrenberg
Kosten der Einzelmaßnahme: 330.360,00 €


Die Gesamtkosten der Einzelmaßnahmen für das Programmjahr 2022 belaufen sich auf 701.460,00 €.

 


Zuwendung des Bundes zur Förderung von Investitionen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder als Projektförderung 

Die Solestadt Bad Dürrenberg führt im Rahmen des o. a. Förderprogramms zwei Maßnahmen im Jahre 2021 durch:

1.    Sanierung des Anbaus an der Grundschule Tollwitz zur Platzkapazitätserweiterung im Hort „Regenbogen“ 

2.    Einbau von zusätzlichen Waschbecken in der Friedrich-Engels-Grundschule

Diese beiden Einrichtungen werden unterstützt durch das Programm Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder.

 


Die Stadt Bad Dürrenberg hat auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes im Land Sachsen-Anhalt, Erl. des MLU vom 28.10.2015“ einen Zuwendungsbescheid für die Maßnahme „Anschaffung eines mobilen Stromerzeugers für die Wasserwehr Bad Dürrenberg“ am 28.05.2020 erhalten. Die Förderung beträgt 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Dies ergibt eine Fördersumme von 46.480 Euro.


Der Bewilligungszeitraum beginnt am 02.06.2020 und endet am 31.03.2021.

EFRE


Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Damit startet der DigitalPakt am 17. Mai 2019. Zuvor haben Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Die neue Vorschrift ist seit 4. April 2019 in Kraft. Finanziert wird der DigitalPakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem sogenannten Sondervermögen, das Ende 2018 errichtet wurde.

Die Solestadt Bad Dürrenberg hat im Jahr 2020 Fördermittel beantragt und wird bei positiven Bescheid den Digitalpakt umsetzen.

Der Solestadt Bad Dürrenberg wurden für die einzelnen Schulen folgende Fördermittel bewilligt:

Friedrich-Engels-Grundschule 78.210 €, Siedlungsgrundschule 35.460 € und Grundschule Tollwitz 51.480 €.

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