Förderprogramme
Die Stadt Bad Dürrenberg hat auf der Grundlage der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung des kommunalen Hochwasserschutzes im Land Sachsen-Anhalt, Erl. des MLU vom 28.10.2015“ einen Zuwendungsbescheid für die Maßnahme „Anschaffung eines mobilen Stromerzeugers für die Wasserwehr Bad Dürrenberg“ am 28.05.2020 erhalten. Die Förderung beträgt 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Dies ergibt eine Fördersumme von 46.480 Euro.
Der Bewilligungszeitraum beginnt am 02.06.2020 und endet am 31.03.2021.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Damit startet der DigitalPakt am 17. Mai 2019. Zuvor haben Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Die neue Vorschrift ist seit 4. April 2019 in Kraft. Finanziert wird der DigitalPakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem sogenannten Sondervermögen, das Ende 2018 errichtet wurde.
Die Solestadt Bad Dürrenberg hat im Jahr 2020 Fördermittel beantragt und wird bei positiven Bescheid den Digitalpakt umsetzen.
Der Solestadt Bad Dürrenberg wurden für die einzelnen Schulen folgende Fördermittel bewilligt:
Friedrich-Engels-Grundschule 78.210 €, Siedlungsgrundschule 35.460 € und Grundschule Tollwitz 51.480 €.