Informationen aus dem Einwohnermeldeamt
Kinderreisepass
Kinderreisepässe wurden zum 31.12.2023 abgeschafft. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben grundsätzlich bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig; ein vorzeitiger Umtausch ist nicht erforderlich.
Seit dem 1. Januar 2024 können für Kinder auf Antrag Personalausweise oder Reisepässe ausgestellt werden.
Reisepass
Neue Gebühr: 70 €
Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit 7 Wochen.
Personalausweis
Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit 3 Wochen.
Die Voraussetzungen zur Einreise in die einzelnen Länder finden sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Bild zur Meldung: Information