Als Favorit hinzufügen   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „IAW-Industrielle Abwärme - Errichtung und Betrieb einer Wasserstofftrasse von Leuna nach Kulkwitz, Abschnitt Sachsen-Anhalt“

31. 07. 2023

betroffene Gemarkungen:


-    Spergau (Stadt Leuna, Landkreis Saalekreis)
-    Wengelsdorf und Großkorbetha (Stadt Weißenfels, Burgenlandkreis), 
-    Bad Dürrenberg, Tollwitz und Nempitz (Stadt Bad Dürrenberg, Landkreis Saalekreis), 
-    Prittitz (Stadt Teuchern, Burgenlandkreis) 
-    Angersdorf (Gemeinde Teutschenthal, Landkreis Saalekreis)


Die Stadtwerke Leipzig GmbH (Vorhabenträgerin), vertreten durch die Netz Leipzig GmbH, hat für das o. g. Bauvorhaben beim Landesverwaltungsamt die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beantragt. 

 

Die Vorhabenträgerin plant die Neuerrichtung einer Wasserstofftrasse mit einer Gesamtlänge von ca. 19 km durch die Bundesländer Sachsen und Sachsen-Anhalt. Das antragsgegenständliche Vorhaben umfasst die Verlegung der Rohrleitung von Leuna bis an die Landesgrenze zu Sachsen (ca. 14 km) mit einer Leitungsdimension von DN 400 und einem Auslegungsdruck von 63 bar inkl. aller betriebsnotwendigen technischen Einrichtungen (Kabelschutzrohre, zwei Absperrstationen mit Ausbläser).

 

Bei der Landesdirektion Sachsen wird für den Abschnitt Landesgrenze bis nach Kulkwitz zeitgleich ein Planfeststellungsverfahren geführt. Im Rahmen dessen werden die Unterlagen ebenfalls in der Stadtverwaltung Markranstädt ausgelegt.

 

Die Wasserstofftrasse ist räumlich eng mit dem eigenständigen Vorhaben der Vorhabenträgerin „IAW-Industrielle Abwärme – Errichtung und Betrieb einer Fernwärmetrasse von Leuna nach Kulkwitz“ verbunden. Vorgesehen ist, die geplante Wasserstofftrasse in einem Abstand von 2,50 m parallel der Fernwärmetrasse zu verlegen. Durch diese Schutzstreifenüberlappung sowie durch die enge räumliche Verbundenheit sollen sich positive Synergieeffekte in Bezug auf die Planung und den Bau ergeben und der Eingriff in Natur und Landschaft durch die Nutzung eines gemeinsamen Baufeldes geringer gehalten werden.

 

Für das Bauvorhaben selbst werden Grundstücke in den Gemarkungen Spergau, Wengelsdorf, Bad Dürrenberg, Tollwitz und Nempitz beansprucht. Darüber hinaus sollen Grundstücke für landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in den Gemarkungen Spergau, Großkorbetha, Prittitz, Bad Dürrenberg und Angersdorf in Anspruch genommen werden.

 

Die Vorhabenträgerin hatte bei der Planfeststellungsbehörde die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ohne Vorprüfung beantragt (§ 7 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)). Die Planfeststellungsbehörde erachtet das Entfallen der Vorprüfung als zweckmäßig. Gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 UVPG besteht damit für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Entscheidung der zuständigen Behörde ist nicht anfechtbar.

 

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) kann in der Zeit

 

vom 24.07.2023 bis einschließlich 23.08.2023

 

während der Dienststunden

 

Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung (Tel.-Nr. 03462/9987016, Frau Gierth)
Dienstag:    von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag:    von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

in der Stadt Bad Dürrenberg, Hauptstraße 27 in 06231 Bad Dürrenberg, Fachbereich Bauen und Umwelt, Zimmer 1.12, Frau Gierth, eingesehen werden.


Ab dem ersten Tag der Auslegung werden die zur Einsicht auszulegenden Planunterlagen zusätzlich auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes zugänglich gemacht. Das Bereitstellen der Planunterlagen auf der Internetpräsenz 

 

https://lsaurl.de/PlanfeststellungLVwA

 

erfolgt lediglich informatorisch und stellt keine Auslegung nach § 73 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt dar. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG).

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 19 Abs. 2 UVPG auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das UVP-Portal (§ 20 UVPG) unter htpps://www.uvp-verbund.de zugänglich. Maßgeblich ist der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (§ 20 Abs. 2 Satz 2 UVPG).

 

Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 25.09.2023, bei der Stadt Bad Dürrenberg, Hauptstraße 27, 06231 Bad Dürrenberg oder beim Landesverwaltungsamt, Referat 308, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. 

 

Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. 

 

Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).

 

Die Einwendungsfrist ist für alle Einwendungen, unabhängig davon, ob sie sich auf Umweltauswirkungen des Vorhabens erstrecken oder nicht, gleich lang (§ 21 Abs. 5 UVPG).

 

Der Einwendungsausschluss erstreckt sich bei Einwendungen und Stellungnahmen, die sich auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 UVPG beziehen, nur auf dieses Planfeststellungsverfahren (§ 7 Abs. 4 i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a) und § 7 Abs. 6 des Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG.

 

Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben (§ 17 Abs. 1 und 2 VwVfG).

 

Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigung erfolgt.


Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie im Amtsblatt Nr. 46 vom 21.07.2023 der Solestadt Bad Dürrenberg.

 

Bild zur Meldung: Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „IAW-Industrielle Abwärme - Errichtung und Betrieb einer Wasserstofftrasse von Leuna nach Kulkwitz, Abschnitt Sachsen-Anhalt“

Einsätze
 
Veranstaltungen
 
LAGA Bad Dürrenberg 2023 gGmbH

Landesgartenschau Bad Dürrenberg 2023 gGmbH

 
Förderverein LAGA 2023 Bad Dürrenberg e.V.

 

Förderverein Landesgartenschau 2023 Bad Dürrenberg e.V.

 
Fotos
 
Wetter