Wechselunterricht und eingeschränkter Regelbetrieb wieder möglich
Ab 16. Mai 2021 gilt die 2. Allgemeinverfügung zur Umsetzung von § 28b Abs. 3 IfSG vom 14. Mai 2021 für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Kinderhorte, öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft.
Laut Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts unterschritt der Landkreis Saalekreis an fünf aufeinander folgenden Werktagen für die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165:
8. Mai 2021: 155
10. Mai 2021: 147
11. Mai 2021: 130
12. Mai 2021: 130
14. Mai 2021: 104
Das bedeutet, dass ab Montag, den 17.05.2021 der Unterricht an Schulen im Wechselmodell erfolgt. Die Notbetreuung ist weiterhin abzusichern.
Für Kitas und Horte gilt der eingeschränkter Regelbetrieb.
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