Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl des Hauptverwaltungsbeamten der Solestadt Bad Dürrenberg

03. 01. 2022

Stellenausschreibung

 

Auf der Grundlage des § 63 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 26.06.2014 in der derzeit gültigen Fassung, wird für die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten in der Einheitsgemeinde Bad Dürrenberg folgende Stellenausschreibung bekannt gegeben:

 

Die Solestadt Bad Dürrenberg im Landkreis Saalekreis, Land Sachsen-Anhalt schreibt die Stelle des

 

Hauptverwaltungsbeamten (m/w/d)

 

aus. Die Stelle ist im Wege der Direktwahl zu besetzen.

 

Die Solestadt Bad Dürrenberg hat mit den Ortschaften Nempitz, Oebles-Schlechtewitz und Tollwitz  ca. 11.700 Einwohner. 

 

Der Hauptverwaltungsbeamte wird für die Dauer von sieben Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. 

 

Die hauptamtliche Stelle ist gemäß Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt mit der Besoldungsgruppe A16 eingestuft.

 

Die Wahl  findet am 13. März 2022, eine eventuell erforderliche Stichwahl am 27. März 2022 statt.

 

Der Amtsantritt ist zum 01. Juli 2022 vorgesehen.

 

Wählbar zum Hauptverwaltungsbeamten sind gemäß § 62 Abs. 1 und 2 des KVG LSA Deutsche im Sinne von Artikel 116  des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten, nicht nach § 40 Abs. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der  Europäischen Union sind darüber hinaus auch nicht wählbar, wenn ein derartiger Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatangehörigkeit sie besitzen. 

 

Die Bewerber müssen am Wahltag das 21., aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben.
 
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit müssen vorliegen. 

 

Nach § 30 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) muss eine Bewerbung für die Wahl zum Hauptverwaltungsbeamten von mindestens ein Prozent der Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

 

Bewirbt sich ein Amtsinhaber erneut, so ist er von der Beibringung der Unterstützungs-unterschriften befreit. Für Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt § 21 Abs. 10 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt entsprechend, wenn für den Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt abgegeben wurde. Über diese in § 30 Abs. 3 KWG LSA genannten Voraussetzungen hinaus sind keine weiteren Qualifikationen oder sonstige Nachweise erforderlich.

 

Bewerben sich Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union um das Amt des Hauptverwaltungsbeamten, haben sie mit der Bewerbung gegenüber der Gemeindewahlleiterin eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8 b zu § 38 a der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.


Die Bewerbung für das Amt hat schriftlich innerhalb der unten angeführten Einreichungsfrist zu erfolgen und muss folgende Angaben enthalten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Beruf, Anschrift der Hauptwohnung sowie eine Bescheinigung der Hauptwohnsitzgemeinde über die Wählbarkeit des Bewerbers sowie die Unterschrift.

 

Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung.

 

Das Ende derselben wird bestimmt auf

 

Montag, den 14. Februar 2022, 12:00 Uhr. 

 

Die Bewerbung kann nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden. 

 

Bewerbungen sind an folgende Anschrift zu richten: 

 

Stadt  Bad Dürrenberg, z.H. der Wahlleiterin Frau Kathrin Berghaus, Hauptstraße 27, 06231 Bad Dürrenberg.  

 

Die für die Einreichung der weiteren notwendigen Unterlagen und benötigten Formblätter werden nach Eingang der Bewerbung dem Bewerber zugesandt bzw. können bei der Wahlleiterin nach Terminvereinbarung persönlich abgeholt werden. 

 

gez. Kathrin Berghaus
Wahlleiterin

 

Bild zur Meldung: Information