Information des Landkreises Saalekreis zur Öffnung der Gaststätten im Landkreis

14. 05. 2020

Antragsformular zur Sonderöffnung ab sofort auf der Homepage des Landkreises abrufbar.

 

Am 12.05.2020 wurde von der Landesregierung die Erste Stufe zur Öffnung der Gastronomie beschlossen. Danach können Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt mit Ausnahme von Schankwirtschaften, wie zum Beispiel Kneipen, Bars und ähnliche Betriebe, ab dem 22. Mai 2020 für den Publikumsverkehr öffnen.

 

Im Wege einer Einzelfallgenehmigung ist die Sonderöffnung der Gaststätten bereits ab dem 18. Mai 2020 unter besonderen Auflagen zulässig.

 

Landrat Hartmut Handschak (parteilos) begrüßt eine solche Öffnungsmöglichkeit. Er betont: „Die Gastronomen erwartet keine bürokratische Herausforderung durch den Landkreis. Mir ist es wichtig, dass der Antrag auf Sonderöffnung unkompliziert per E-Mail eingereicht werden kann.“

 

Das Antragsformular ist ab sofort auf der Homepage des Landkreises Saalekreis unter www.saalekreis.de abrufbar. Dieses ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die E-Mail-Adresse: zu senden. Der Landkreis sichert eine zeitnahe Prüfung zu. Die Genehmigung wird dann per E-Mail zugestellt.

 

Bild zur Meldung: Logo Saalekreis