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Wichtige Information zur neuen Grundsteuer ab 2025

14. 01. 2025
An alle Grundstückseigentümer


Ab dem Jahr 2025 verlieren die bisherigen Grundsteuerbescheide ihre Gültigkeit. Jeder Grundstückseigentümer erhält im Zuge der Neuberechnung der Grundsteuer einen neuen Grundsteuerbescheid. 


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 eine Hebesatzsatzung beschlossen. Die darin festgelegten Hebesätze mit 334 v. H. für die Grundsteuer A und 385 v.H. für die Grundsteuer B entsprechen der bisherigen Höhe.


Die Bescheide werden voraussichtlich nach und nach im ersten Quartal 2025 verschickt. Dies bezieht sich auf die Grundstücke, welche vom Finanzamt bereits einen Messbescheid erhalten haben.


Wir bitten darum, erst nach dem Vorliegen Ihres neuen Bescheides die Bezahlung der neu festgesetzten Grundsteuer vorzunehmen.


Bei denjenigen Steuerzahlern, die der Stadt Bad Dürrenberg eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird zum üblichen ersten Steuerzahltermin im Jahr am 15.02.2025 keine Abbuchung von Ihrem Konto vorgenommen.


Wenn Sie Ihrer Bank einen Dauerauftrag erteilt haben, denken Sie bitte daran, die Zahlung zum 15.02. auszusetzen und anschließend den Dauerauftrag - entsprechend Ihrem neuen Bescheid - zu ändern.


Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!
 

 

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