Bekanntmachung gemäß § 6 Absatz 2 der Kommunalwahlordnung (KWO LSA)
Kommunalwahlen am 09.06.2024
Vorschläge der Parteien und Wählergruppen
• Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer des Wahlausschusses
• Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer im Wahlvorstand
Die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen werden aufgefordert, Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer des Wahlausschusses der Stadt Bad Dürrenberg vorzuschlagen.
Weiterhin werden die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer der Wahlvorstände in der Stadt Bad Dürrenberg, einschließlich in den Ortsteilen Oebles-Schlechtewitz, Nempitz und Tollwitz vorzuschlagen.
Um die Einreichung von Vorschlägen wird bis zum 17. Januar 2024 unter folgender Adresse gebeten:
Stadt Bad Dürrenberg
Wahlleiterin
Frau Kathrin Berghaus
Hauptstraße 27
06231 Bad Dürrenberg
Telefon: 03462/9987059
Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ein Wahlehrenamt nicht innehaben.
Auf § 13 Abs. 1 bis 3 KWG LSA sowie auf § 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a KWG LSA wird hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Kathrin Berghaus
Wahlleiterin